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Hinweisgeber

Interne Meldestelle nach dem § 2 Hinweisgeberschutzgesetz

 

Unternehmen und auch behördliche Organisationseinheiten mit mehr als 50 Beschäftigten müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine sogenannte interne Meldestelle einrichten, um eine vertrauliche Meldung oder Informationsweitergabe bei bestimmten gesetzlichen Verstößen zu ermöglichen.

Hintergrund dafür ist, dass es in Vergangenheit immer mal wieder Repressalien gegen Beschäftigte gegeben hat, die einem Unternehmen oder eine Behörde auf teils massive Gesetzesverstöße hingewiesen haben.

Deshalb hat die Europäische Union die sog. Whistleblowing-Richtlinie erlassen, die wiederum Ausgangspunkt für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland ist.

Die damit verbundenen internen Meldestellen sind folglich auch nicht für alltägliche Beschwerden vorgesehen, sondern für eine Reihe von Rechtsverstößen, die in § 2 des HinSchG aufgezählt sind.

An dieser Stelle nur ein Auszug:

Verstöße, die strafbewehrt sind,

Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,

sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union insbesondere in den Bereichen Produktsicherheit und -konformität, Sicherheit im Straßenverkehr, sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Umweltschutz, Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, Datenschutz, steuerliche Rechtsnormen.

Bei Interesse finden Sie hier das vollständige HinSchG.

Die Einhaltung der oben angesprochenen Regelungen ist für die Diakonische Dienste beraten & begleiten Goslar gGmbH ein hohes Gut und selbstverständlich. Sollte es dennoch einmal zu Verstößen und Missständen kommen, gilt weiterhin, dass diese bei uns offen und direkt angesprochen werden können und auch sollen.

Wenn es aber Situationen geben sollte, in denen das für Sie nicht möglich scheint, stehen folgende Kollegen für eine vertrauliche Meldung per Telefon oder auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung:

 

Manuela Baumeister, Telefon 05321 3441-17

 

Es ist auch eine Meldung in Schriftform per Brief möglich. Damit dabei der Schutz der Identität der meldenden Person gewährleistet werden kann, ist auf die eindeutige Adressierung des Schreibens in folgender Form zu achten:

 

Diakonische Dienste beraten & begleiten Goslar gGmbH,

Interne Meldestelle

Astfelder Straße 2

38640 Goslar

 

Zur Ermöglichung von Nachfragen wird eine direkte Ansprache empfohlen.

Bitte beachten Sie bei einer Meldung die folgenden Punkte:

Es muss sich um einen Verstoß im Anwendungsbereich des HinSchG handeln (s. oben).

Sie erhalten bei schriftlicher Meldung eine Eingangsbestätigung nach 7 Tagen.

Ihre Meldung wird streng vertraulich nach den Vorgaben des HinSchG behandelt.

Die Meldestelle prüft Ihre Meldung, fragt bei Bedarf nach und legt das weitere

Vorgehen fest.

Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen.

Die Dokumentation zu einer Meldung wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sofern eine längere Aufbewahrung zur Bearbeitung des Hinweises oder gemäß anderer Rechtsvorschriften nicht angezeigt ist.

Anonyme Meldungen werden nicht bearbeitet.

Neben der internen Meldestelle können Sie sich auch an eine externe Meldestelle wenden:

 

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz

Postalisch

Bundesamt für Justiz

Externe Meldestelle des Bundes

53094 Bonn

 

Telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Telefon: +49 228 99 410-6644

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Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.


 

Diakonische Dienste
beraten & begleiten Goslar gGmbH

 

Astfelder Straße 2 • 38640 Goslar

Tel.: 05321 3441-10
E-Mail: info[at]dd-goslar.de

 

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