Erziehungsbeistand - § 30 SGB VIII
Die Aufgabe der Erziehungsbeistand besteht darin, dem Kind/Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und sozialen Beeinträchtigungen zu helfen und ihn/sie bei besonderen Gegebenheiten, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, zu unterstützen.
Ansprechpartnerin:
Bianca Hartmann
Bereichsleiterin, Dipl. Sozialpädagogin, Dipl. Sozialarbeiterin, Erlebnispädagogin,
Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (InsoFa).
Tel.: 05321 34 41-34
Mobil: 0175 93 77 570
E-Mail: hartmann.bianca[at]dd-goslar.de